Schadensabwicklung bei Elektrofahrzeugen

Fahrzeuge mit neuen Technologien wie Elektro- oder Wasserstoffahrzeuge halten immer weiter Einzug in unser Straßenbild. Diese neuen Fahrzeuge halten auch im Falle eines Unfallschadens besondere Herausforderungen bereit.

Ein Elektrofahrzeug verursacht bei einem Unfall oft deutlich höhere Abschlepp- und auch sogenannte Sicherungskosten durch die Besonderheiten der Hochvolt- Batterien und deren Gefährlichkeit bei Beschädigungen.
Die Reparatur dieser Fahrzeuge ist aufwändiger, da nur speziell geschultes Werkstattpersonal an diesen Fahrzeugen arbeiten darf. Weiterhin müssen die Werkstätten besondere Arbeitsplätze mit Sicherheitsmaßnahmen (z.B. ein Tauchbad für beschädigte Batteriepakete) einrichten, die ein weiterer Kostentreiber sind.

Die Versicherer wehren sich jedoch immer öfter dagegen, diese erhöhten Kosten anzuerkennen. Als geschädigter Besitzer eines Elektrofahrzeuges ist es daher wichtig, sich bei einem Unfall qualifiziert beraten und vertreten zu lassen. So sind Sie bei der Schadensabwicklung mit der Versicherung auf Augenhöhe.

Durch die Abwicklung vieler 1000 Haftpflichtschäden im Jahr haben wir bereits eine Menge Erfahrungen mit der Abwicklung von Schäden bei Elektrofahrzeugen.
Überlassen Sie deshalb uns die Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche und die Korrespondenz mit der Versicherung.