Schadensabwicklung bei Elektrofahrzeugen
Fahrzeuge mit neuen Technologien wie Elektro- oder Wasserstoffahrzeuge
halten immer weiter Einzug in unser Straßenbild. Diese neuen Fahrzeuge
halten auch im Falle eines Unfallschadens besondere Herausforderungen
bereit.
Ein Elektrofahrzeug verursacht bei einem Unfall oft
deutlich höhere Abschlepp- und auch sogenannte Sicherungskosten durch
die Besonderheiten der Hochvolt- Batterien und deren Gefährlichkeit bei
Beschädigungen.
Die Reparatur dieser Fahrzeuge ist aufwändiger, da
nur speziell geschultes Werkstattpersonal an diesen Fahrzeugen arbeiten
darf. Weiterhin müssen die Werkstätten besondere Arbeitsplätze mit
Sicherheitsmaßnahmen (z.B. ein Tauchbad für beschädigte Batteriepakete)
einrichten, die ein weiterer Kostentreiber sind.
Die
Versicherer wehren sich jedoch immer öfter dagegen, diese erhöhten
Kosten anzuerkennen. Als geschädigter Besitzer eines Elektrofahrzeuges
ist es daher wichtig, sich bei einem Unfall qualifiziert beraten und
vertreten zu lassen. So sind Sie bei der Schadensabwicklung mit der
Versicherung auf Augenhöhe.
Durch die Abwicklung vieler 1000 Haftpflichtschäden im Jahr haben wir
bereits eine Menge Erfahrungen mit der Abwicklung von Schäden bei
Elektrofahrzeugen.
Überlassen Sie deshalb uns die Geltendmachung
Ihrer Schadensersatzansprüche und die Korrespondenz mit der
Versicherung.